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Ihr Passwort = Ihr digitaler Türsteher

Kennen Sie die Situation, dass Sie sich auf einer Seite einloggen möchten, Sie erinnern sich aber nicht mehr an das zugehörige Passwort? Das Vorgänger-Passwort fällt Ihnen ein aber seit der letzten Änderung… Dabei wollten Sie mit der wiederkehrenden Änderung doch nur für Sicherheit sorgen, so wie es empfohlen wird.

Aber: Anfang Februar 2020 hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) sein Kompendium zum IT Grundschutz verändert. Im Abschnitt ORP.4 Identitäts- und Berechtigungsmanagement empfiehlt es nun, dass Passwörter nur noch aus validen Gründen geändert werden müssen und nicht mehr rein zeitgesteuert.

Schon aus psychologischen Aspekten ist dieser neue Hinweis sinnvoll. Wer alle 4 Wochen ein neues Passwort vergeben (und sich merken) muss, wählt oft eher einfache Kennwörter und verwendet diese dann ggf. auch noch für alle Programme. Hacker freut das natürlich – einmal geknackt, können sie direkt mehrere Zugänge aufschließen. Dabei soll das Kennwort als Art Türsteher vor unberechtigtem Zutritt schützen und verifizieren, wer sich einloggen darf. Schwach bzw. unsicher gewählte Passwörter zählen daher zu den besonders häufigen IT-Sicherheitsdefiziten.

Für sicherheitskritische Anwendungsbereiche empfiehlt das BSI sogar eine Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Bei dieser Form der Authentifizierung wird der Zugriff nur gestattet, wenn beide festgelegten Faktoren zusammen eingesetzt werden und korrekt sind. Fehlt eine Komponente oder wird sie falsch verwendet, wird der Zugriff verweigert. Die beiden Faktoren müssen nicht zwingend verschiedener Gattungen sein, müssen aber immer durch zwei getrennte Übertragungskanäle übermittelt werden. Mit diesem Verfahren verhindern Sie, dass die falschen Menschen an Ihre Daten gelangen.

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